Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 1. Januar 2023
Krankmeldung erfolgt idealerweise mit dem Webformular
Das neue Verfahren zur eAU wird zum 1. Januar 2023 eingeführt.
Praktisch soll es wie folgt verlaufen:
1. Die Ärzte übermitteln die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital der Krankenkasse (nur bei gesetzlich Versicherten, nicht bei Privatversicherten (hier gilt noch
Papierform))
2. Sobald die Daten von der Krankenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten elektronisch bereitstehen, muss der Arbeitgeber (für die Universität das Landesamt für Finanzen) diese Daten selbst bei der Krankenkasse abrufen.
3. Die Berechtigung zum Abruf der Daten setzt u.a. voraus, dass das Landesamt für Finanzen die abzurufende Arbeitsunfähigkeitszeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab der Krankenkasse elektronisch mitgeteilt hat.
4. Trotz des künftigen Wegfalls der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform muss also gewährleistet werden, dass Informationen über Arbeitsunfähigkeitszeiträume das Personalreferat zügig erreichen, damit diese dem Landesamt für Finanzen zur Verfügung gestellt werden können. Nur durch rechtzeitige Abfrage zahlungsrelevanter Daten bei der Krankenkasse können Überzahlungen im Krankheitsfall oder bei Folgeerkrankungen vermieden werden. Die Universität beabsichtigt zukünftig durch ein digitales Verfahren zu ermöglichen, dass Krankmeldungen der gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten zeitnah das Referat Personal und die unmittelbaren Vorgesetzten erreicht. Bis entsprechende Verfahren etabliert sind, bitten wir Sie – ähnlich wie bisher – Ihre Krankmeldung an Ihre*n unmittelbare*n Vorgesetze*n und dem Referat Personal unter krankmeldung@uni-greifswald.de zu melden. Sofern Sie von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin eine Bescheinigung erhalten, können Sie uns diese gern per Scan übermitteln.
Ansonsten per Mail folgende Daten an krankmeldung@uni-greifswald.de senden:
Vorname, Name :
Beschäftigungsstelle:
Arbeitsunfähig seit:
Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich:
Arbeitsunfall: ja/ nein
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, eine entsprechende Meldung per E-Mail abzugeben, bitten Sie Ihre*n Vorgesetze*n die Datenübermittlung
an das Referat Personal zu übernehmen.